Bis 2023 sollen in Deutschland tausend Schnellladestationen aufgebaut werden. Damit dies gelingt, müssen europaweit Ausschreibungen stattfinden. Die Grundlage dafür bildet das sogenannte Schnellladegesetz. Der „Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG)“ wurde am 10. Februar vom Bundeskabinett beschlossen und soll noch im Frühjahr durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Geplant ist, mit den Ausschreibungen der tausend Standorte im Sommer 2021 zu starten.
Mit dem Gesetz soll die E-Mobilität in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Die bisherigen Förderprogramme würden laut Bundesverkehrsministerium nicht ausreichen, um eine bedarfsgerechte, flächendeckende Ladeinfrastruktur schnell aufzubauen. Vor allem an Schnellladepunkten mit hoher Leistung mangele es: „Aktuell haben weniger als 2% aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW.“, so das Ministerium.