Ab Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wird derzeit über die Stromrechnung der Kunden erhoben und beträgt 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Dies wird sich ab Juli dieses Jahres ändern.

Autor: Alex Knaub
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Bisher wurden Stromkunden an der Förderung erneuerbarer Energien über die EEG-Umlage beteiligt. Ab Juli wird die Umlage auf 0 ct/kWh sinken und damit entfallen. Bei den derzeit hohen Energiekosten ist das eine positive Nachricht. Künftig sollen etwa Kosten für den Bau von Solaranlagen direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und fallen nicht mehr auf die strombeziehenden Verbraucher und Unternehmen zurück.

Wichtig: Normalerweise sind Stromversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, ihren Kunden Preisänderungen – bei Senkungen ebenso wie bei Anstiegen – zu kommunizieren und sie auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen. Dies ist im Fall des Wegfalls der EEG-Umlage nicht nötig, und auch das Sonderkündigungsrecht für Verbraucher besteht hier nicht. 

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